Die Gefahren von Kurz-(short-)URL´s

Diese Woche erwischte es 140.000 Leser eines Twitter-Feeds, sie wurden Opfer einer Meldung, die ihnen einen “Leighton Meester sex tape video free download!” versprach! Wie viele der 140.000 Follower tatsächlich auf den Link geklickt haben ist unbekannt, aber sicher ist, das nach Klicken eine als Videocodec getarnte Maleware zum Download offeriert wurde….

Eine unangenehme / folgenschwere Überraschung... ?
Eine unangenehme / folgenschwere Überraschung... ?

Auch ich selbst hatte vor ein paar Tagen via Twitter und Facebook einen Link verbreitet, der dem ahnungslosen Leser im ersten Moment einen ordentlichen Schreck versetzt haben dürfte: http://tinyurl.com/d4r54z

Problem solcher Kurz- oder engl. Short-URLs ist es, dass man halt vorher nicht sieht, wohin einen der Link führen wird. Die Gefahr, “entführt” zu werden und auf Seiten zu landen, auf die man niemals von selbst gehen würde, ist einfach permanent vorhanden und die Folgen können fatal sein:

Das Aufrufen einer gesperrten Seite so wie Sie es eben getan haben reicht für einen begründeten Anfangsverdacht aus.
Ihnen wird nun vorgeworfen, sich Zugriff auf kinderpornographisches Material verschaffen zu wollen.
Bei diesem Tatbestand bedeutet das:

  • -> Hausdurchsuchung (etwa 2 Dutzend Beamte – nur teilweise in Zivil – klingeln an Ihrer Tür und werden von den Nachbarn beobachtet, wie sie Ihre Sachen aus der Wohnung tragen)
  • -> Beschlagnahmung aller Geräte, die zum Tausch von Bildern oder Videos geeignet wären (PC, Notebook, Handy, Photoapparat, Videokamera, alle DVDs/CDs/VHS/…, evtl. TV + DVD-Player)
  • -> Das selbe bei Ihrem Arbeitgeber mit allen Geräten, zu denen Sie Zugriff haben (bei einem SysAdmin wäre das die gesamte IT-Ausstattung seines Arbeitgebers)

Nach drei Jahren stellt sich dann heraus, dass Sie wirklich nichts mit KiPo zu tun hatten und wirklich nur aus Versehen auf die gesperrte Seite kamen. (Was laut Frau v.d. Leyen ja unmöglich ist.) Sofern Sie in 3 Jahren noch leben… Müssen tolle 3 Jahre sein, in denen Sie in der Öffentlichkeit als Kinderficker da stehen, Ihren Arbeitsplatz verloren haben, Freundin/Frau/Kinder weg sind,… und niemand glaubt Ihnen dass Sie unschuldig sind – immerhin hat das BKA ja mitprotokolliert, dass Sie auf einer solchen Seite waren.

Aber zurück zum Thema, was tun bei Short-URLs?

Die Lösung ist überaus verblüffend und simpel: Kurz-URLs entschlüsseln


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