Du bist Terrorist!

Es gibt Dinge auf / in dieser unserer Welt, die will man eigentlich gar nicht wissen und schon gar nicht akzeptieren:

Erst kürzlich haben wir herausgefunden, daß in Deutschland mehr als 82 Millionen versteckte (potenzielle) Terroristen wohnen. Du bist einer davon.

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Quelle: Du bist Terrorist (Link gibt es leider nicht mehr)

Zugegeben, die dargestellte Situation ist (noch) übertrieben, aber im Zuge der globalen Entwicklung und der immer weiter gehenden Verknüpfung sind es letztlich nicht nur “staatliche Unternehmungen” wie das BKA oder Geheimdienste, sondern auch private Unternehmen, die Daten missbrauchen können…

Weiter Hinweise: Die schöne neue Welt der Überwachung (Link gibt es leider nicht mehr)…

Anwalt statt Entschuldigung?

Heute habe ich einen Brief geöffnet, der mich stauen ließ:
Inhaltlich geht es um meinen Bericht der Ereignisse vom 23.7.2008 bei dem für uns sehr unangenehmem Besuch des Eiscaffé Gelati im Löhr-Center in Koblenz.
Natürlich hat der Rechtsanwalt, der das Eiscafé vertritt, recht: Das Eiscaffé Gelati hat niemals behauptet, Kinder seien nicht erwünscht!
Vielmehr vermittelte die Angestellte, die uns an dem Tage bediente, diesen Eindruck – und das vor Zeugen… Also ganz deutlich: Dieses Eindruck entspringt meiner subjektiv Erfahrung an eben diesem Tag. Grund genug für mich, das Eiscaffé Gelati (wie es sich selbst benennt) in Zukunft zu vermeiden!

Unklar ist mir jetzt nur, wieso der Anwalt das Eiscafé Gelati (mit einem f) vertritt, ich aber doch über das Eiscaffé Gelati (mit 2 ff´s) berichtet habe – gibt es vielleicht sogar zwei verschiedene Eiscafés mit dem Namen Gelati im Löhr-Center in Koblenz?

Und letztlich bleibt die Frage, wieso anstatt eines Entschuldigung-Schreibens für die unerfreuliche Erfahrung lieber gleich ein Anwalt an die Front geschickt wird? Aber das wird die Marketing-Abteilung des Eiscaffé Gelati sich sicherlich sehr gut überlegt haben…

Haftung für Foren-Beiträge

Nach dem bislang katastrophalen Ergebnis bei der Auseinandersetzung zur Haftung für Foren-Beiträge vor dem LG Hamburg (Droht nun das Ende der Foren-Kultur?) stellt sich nun die Frage, ob wir nicht unser ganzes Rechtssystem neu überdenken sollten, denn es kommt offensichtlich an vielen Orten zu – bislang ungeahnten – Rechtverstössen!

Beispielsweise kommen immer wieder Richter ungeschoren davon:

Ein Besucher im Gerichtssaal springt auf, beleidigt den Kläger und rennt aus dem Saal. Der Täter ist nicht zu ermitteln.
Nun müsste man doch den Richter in Haftung nehmen – er hat das Sagen im Gerichtsaal und hat schließlich im Vorfeld nicht dafür gesorgt, dass derlei Dinge unterbunden werden. Er muss also vollumfänglich und uneingeschränkt für alle Vergehen im Gerichtssaal haften.

Dass der Richter die Beleidigung nicht selber ausgesprochen oder gebilligt hat, spielt natürlich keine Rolle. Auch nicht, dass viele Leute im Gerichtssaal saßen und dass die Beleidigung plötzlich und ohne jede Vorankündigung erfolgte.

Quelle: Heise – Kommentar

Stichtag für die Urteilverkündung ist der 2. März.

Wird der 2. März 2007 tatsächlich das Ende aller großen (und offen zugänglichen) Foren werden?

Ich für meinen Teil überlege auf jeden Fall bereits, ob ich nicht für das Miniatur Wunderland Forum

  • den Gastzugang endgültig sperre
  • die Leserechte für Gäste sperre
  • und mir von jedem registrierten User eine Kopie des Personalausweises (natürlich von einer Behörde auf Echtheit bestätigt) zuschicken lassen sollte…

eBay und die AGB-Änderung 2007

Subjekt: AGB-Änderungen zum 01.01.2007!

Heute bekommen per Mail!
Nette Information, aber wie um Himmels willen kann man(n) bei eBay auf die Idee verfallen, eine solche eMail dazu zu versenden?

Wer liesst sowas? Mal ein Überblick über die Statistik:

23 Seiten (Din A4)
6.399 Wörter
52.166 Zeichen (mit Leerzeichen)
961 Absätze
1.156 Zeilen

Was kann Menschen dazu treiben, einen solchen Wahnsinn zu versenden? Ist das lediglich unsere Gesetzgebung oder spielen da ganz andere “Aussetzer” mit?

Wer jetzt auf “Weiterlesen klickt”, der kann dann mal ein “Buch” downloaden ….
„eBay und die AGB-Änderung 2007“ weiterlesen

Eilantrag für www.wikipedia.de erfolgreich!

Es ist schon fast zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre: Die deutsche Seite wikipedia.de darf wieder auf de.wikipedia.org weiterleiten!

Was hat das ganze jetzt gebracht??? Richter hatten zu tun, Anwälte haben verdient und… ok, die Blogger hatten ein Thema zum schreiben. Quo vadis Deutschland?

Udo Vetter wertet das Ganze als Etappensieg für Wikipedia, doch mir erscheint es eher so, als wärde hier offensichtlich, wie hilflos unser Rechtsstaat mit dem Thema Internet umgeht…

Der Vollständigkeit halber hier noch die Meldung von www.wikipedia.de:

Einstweilige Verfügung außer Kraft gesetzt:
Von wikipedia.de darf wieder auf die freie Enzyklopädie Wikipedia weitergeleitet werden

Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006 wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, mit seiner Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Eingangsseite der freien Enzyklopädie Wikipedia Enzyklopädie (de.wikipedia.org) weiterzuleiten.

Unsere Anwälte haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.

Wir rechnen damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über unseren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet, und hoffen, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.

Vereinzelt wurde darüber spekuliert, Wikimedia Deutschland e.V. hätte mit der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung unter Umständen überreagiert. Dies ist nicht der Fall, wir haben uns damit lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten:

Dem Antragsgegner wird es […] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.

Wikimedia Deutschland Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 20. Januar 2006

Wir danken der Kanzlei JBB Rechtsanwälte und ganz besonders Herrn Rechtsanwalt Thorsten Feldmann für die schnelle und kompetente Hilfe.

Abmahnwelle – prominentes Opfer eines deutschen Richters: wikipedia.de

Was sich deutsche Richter und Gerichte derzeit erlauben, ist echt ein Hammer! Nach der Direktorin des Sozialgerichts Bremen sorgt nun das Amtgericht Berlin für Wirbel. Seit heute ist auf www.wikipedia.de folgendes zu lesen:

Domain wikipedia.de derzeit außer Betrieb

Liebe Freunde Freien Wissens,

durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. untersagt, von dieser Domain auf die deutschsprachige Ausgabe der freien Enzyklopädie Wikipedia (wikipedia.org) weiterzuleiten.

Wir lassen derzeit durch unsere Rechtsanwälte alle möglichen Schritte prüfen, um Ihnen schnellstmöglich wieder einen unkomplizierten Zugang zur freien Enzyklopädie Wikipedia zu bieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen bis auf Weiteres keine weiteren Stellungnahmen in dieser Sache abgeben werden.

Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 18. Januar 2006

Hintergrund der einstweiligen Verfügung ist die Nennung des Reallife-Namens des Hackers Tron auf einer von über 100.000 Seiten. Die Klage, die zu der einstweiligen Verfügung führte, wurde von den Eltern Trons eingereicht. Der Witz bei der Angelegenheit: Wie der Markenblog berichtet Marke TRON – zur wikipedia.de Abschaltung ist “Tron” als Marke registriert worden:

Der Hacker Tron ist im Oktober 1998 in Berlin gestorben. Am 27.08.1999 wird die Wortmarke TRON (Registernummer 39952658) angemeldet. Die Marke beansprucht Schutz in den Nizzaklassen 38, 39 und 42 für die Dienstleistungen:
Telekommunikation; Veranstaltung von Reisen; wissenschaftliche und industrielle Forschung; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung

Inhaber der Marke ist Herr Ivo Floricic aus Berlin. Laut wikipedia.org ist Floricic auch der Nachname Trons.

Sind die Leute einfach nur zu unwissend, was solche Eingriffe in des Internet auslösen, oder handelt es sich in diesem Fall um eine wohl überlegte Marketing-Strategie und unsere Gerichte lassen sich verantwortungslos mit hineinziehen?

Bilderklau kann teuer werden!

Es ist immer wieder interessant, mit welchen Themen sich unser Rechts-System so beschäftigt. Im lawblog von Udo Vetter wird gerade wieder das Thema Urheberrecht aufgegriffen.

Es geht um Bilder, die bei eBay herunter und dann für die eigenen Auktionen wieder herauf geladen werden. Aufgegriffen hat das Thema Volker König bei Telepolis:

Profifotos klauen wird besonders teuer

Natürlich sind diese professionellen Fotos begehrte Objekte von Bilderdieben. Das ärgerte den Fotografen. Noch mehr ärgerte es ihn, dass viele auf den Bilderklau angesprochene “Täter” ihm zum Teil dumm kamen: “Beweisen Sie doch erst mal, dass Sie das Bild gemacht haben und nicht ich.”

Natürlich hat der Fotograf Anspruch auf Schadenersatz für die unerlaubte Nutzung seiner Fotos. Manche Quellen sprechen sogar vom Fünffachen der branchenüblichen Lizenzgebühren, das Doppelte ist aber auf jeden Fall drin, denn eine Strafe für die unberechtigte Nutzung muss sein. Unser Produktfotograf hatte nach einiger Zeit die Nase voll von dummen Sprüchen und beauftragte einen Anwalt, seine Rechte zu wahren und gegen die Bilderdiebe vorzugehen. Der Anwalt bekommt vom Fotograf die betreffenden Auktionen genannt, ermittelt den Anbieter und mahnt ab. Und auch das vergleichsweise moderat: Der geschädigte Fotograf soll rund 250 Euro an Lizenz- und Strafgebühren bekommen, der Anwalt berechnet rund 270 Euro an Gebühren. Der Gegenstandswert wird mit 2.750 Euro auch nicht zu hoch angesetzt.

Fazit: Lieber die Finger weg vom Bilderklau…

Für die Opfer gibt es einen interessanten Tipp:

Manche Opfer dieser Praxis sind dazu übergegangen, anhand der Referrer-Angaben zu ermitteln, ob ein Bild vom eigenen Server aus referenziert wurde und liefern andernfalls “liebevoll” modifizierte oder gar obszöne Bilder anstelle des gewünschten Fotos zurück. Dem Bilderdieb fällt das oft erst nach der Auktion auf, denn in seinem Browsercache findet sich noch die “echte” Version des Bildes. So hat der Geschädigte seinen Spaß und der Gauner erntet Spott statt Bargeld.

Vielleicht sollte ich mich mit diesem Thema auch mal näher befassen ;-)

Quelle der Zitate: Telepolis / www.heise.de