Als Chef und verantwortlichem des Finanzministerium droht Wolfgang Schäuble im Zusammenhang mit dem Erwerb der gestohlenen Schweizer Bankdaten-CD Gefängnis:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: Strafgesetzbuch, § 259 Hehlerei, Stand Januar 2010
Ebenfalls hat sich seine Chefin Angela Merkel öffentlich um die 5 Jahre “beworben”:
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Quelle: Strafgesetzbuch, § 26 Anstiftung, Stand Januar 2010
Stephan, bleib’ bei deinen Leisten…
…Wer eine Sache…
Hier könnte 259 schon scheitern…
Ciao,
Joachim
Joachim, Du meinst ein Hund ist zwar eine Sache, Daten aber nicht unbedingt?
Sind da Gesetze justiert worden? :-)