… aber anscheinend nicht für jeden: Ich “renne” zumindest seit einigen Wochen hinter einem “Wettgewinn” hinterher, weil jemand zu großspurig behauptet hat: “Das schaffe ich in 10 Tagen” – inzwischen sind weit über 6 Wochen vergangen und mein “Wettgegner” ist immer noch nicht fertig!
Ich werde ihm noch ein paar Tage einräumen und entweder gibt es dann eine positive Nachricht über die Einlösung der Wette oder für alle Welt einen Namens-Hinweis, mit wem man besser nicht mehr wetten sollte….
Natürlich kann sich mein Wettgegner darauf berufen, das er ja seitens des Gesetzes gar nicht verpflichtet sein, die Schuld zu begleichen
“Wettschulden sind Ehrenschulden”
Die Aussage “Wettschulden sind Ehrenschulden” findet sich – etwas juristisch verklausuliert – auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wieder. Nach § 762 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Spiel oder durch Wette eine Verbindlichkeit nicht begründet. Derartige “unvollkommene Verbindlichkeiten” können nicht eingeklagt werden; der Gläubiger hat keinen Anspruch auf Erfüllung. Nur wenn der Schuldner endgültig geleistet (und nicht nur etwas nur etwas als Sicherheit hingegeben) hat, ist die Rückforderung nach § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen.
Quelle: Spiel- und Wetteinwand gegenüber Finanzwetten ?
… aber wer will schon öffentlich der “Nichteinlösung einer Wette” (und mit Zeugen belegbar) “entlarft” werden?
PS: Wichtig mag noch sein: Es ging natürlich nicht um Geld, sondern lediglich um “ein Fässchen Bier“…