Es ist schon fast zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre: Die deutsche Seite wikipedia.de darf wieder auf de.wikipedia.org weiterleiten!
Was hat das ganze jetzt gebracht??? Richter hatten zu tun, Anwälte haben verdient und… ok, die Blogger hatten ein Thema zum schreiben. Quo vadis Deutschland?
Udo Vetter wertet das Ganze als Etappensieg für Wikipedia, doch mir erscheint es eher so, als wärde hier offensichtlich, wie hilflos unser Rechtsstaat mit dem Thema Internet umgeht…
Der Vollständigkeit halber hier noch die Meldung von www.wikipedia.de:
Einstweilige Verfügung außer Kraft gesetzt:
Von wikipedia.de darf wieder auf die freie Enzyklopädie Wikipedia weitergeleitet werden
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006 wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, mit seiner Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Eingangsseite der freien Enzyklopädie Wikipedia Enzyklopädie (de.wikipedia.org) weiterzuleiten.
Unsere Anwälte haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.
Wir rechnen damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über unseren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet, und hoffen, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.
Vereinzelt wurde darüber spekuliert, Wikimedia Deutschland e.V. hätte mit der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung unter Umständen überreagiert. Dies ist nicht der Fall, wir haben uns damit lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten:
Dem Antragsgegner wird es […] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.
Wikimedia Deutschland Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
Berlin, 20. Januar 2006
Wir danken der Kanzlei JBB Rechtsanwälte und ganz besonders Herrn Rechtsanwalt Thorsten Feldmann für die schnelle und kompetente Hilfe.